Was ist überhaupt Kalbfleisch?
- Als Kalbfleisch verkauft werden darf nur Fleisch, das von bis zu acht Monate alten Rindern stammt. Die Tiere haben bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von über 300 kg und sind vom Laien nicht mehr von jungen Rindern zu unterscheiden.
- Fleisch von Tieren, die bei ihrer Schlachtung zwischen acht und zwölf Monate alt waren, kommt dagegen unter der Verkehrsbezeichnung Jungrindfleisch in den Handel.
- Bei der Schlachtung müssen die Rinder in eine der beiden Kategorien eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet werden: Kennbuchstabe V für Kalbfleisch und Kennbuchstabe Z für Jungrindfleisch.
- Das Etikett der Fleischverpackungen muss über das Schlachtalter der Tiere und ihre Verkehrsbezeichnung Auskunft geben. Darüber hinaus sind freiwillige Angaben zu Herkunft oder Qualität möglich.
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